Bei großen Baumaßnahmen mit mehreren Auftragnehmern sind Sie gemäß der seit 1998 gültigen Baustellenverordnung (BauStellV) verpflichtet, einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Koordinator) zu bestellen und mit den Aufgaben des SiGeKo zu beauftragen.
Für Ihre Baumaßnahme mit mehreren Arbeitgebern übernehme ich gern die SiGeKo-Beratung und die Erstellung des SiGe-Plans.
Für die Planung der Maßnahme ist eine rechtzeitige Beteiligung des Sicherheits- und Gesundheitskoodinators wichtig.
Die notwendigen Nachweise nach der Richtlinie für Arbeiten auf Baustellen (RAB 30), Anlagen B und C liegen vor.
Sprechen Sie uns rechtzeitig an!
Dipl.-Ing. Ronald Mehling
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator RAB 30 – Teil B und C
Sigeko@SiGeKo.co