Bei großen Baumaßnahmen mit mehreren Auftragnehmern sind Sie gemäß der seit 1998 gültigen Baustellenverordnung (BauStellV) verpflichtet, einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Koordinator) zu bestellen und mit den Aufgaben des SiGeKo zu beauftragen.

Für Ihre Baumaßnahme mit mehreren Arbeitgebern übernehme ich gern die SiGeKo-Beratung und die Erstellung des SiGe-Plans.

Für die Planung der Maßnahme ist eine rechtzeitige Beteiligung des Sicherheits- und Gesundheitskoodinators wichtig.

Die notwendigen Nachweise nach der Richtlinie für Arbeiten auf Baustellen (RAB 30), Anlagen B und C liegen vor.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an!

Dipl.-Ing. Ronald Mehling
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator RAB 30 – Teil B und C
Sigeko@SiGeKo.co

last update: 17.01.2023